Faustregel
Schmelzsicherungen richtig staffeln
Bei Schmelzsicherungen der gleichen Betriebsklasse mit einem Bemessungsstrom ab 16 A
gilt eine einfache Faustregel für die Selektivität:
1,6 : 1
Mindestverhältnis der Bemessungsströme zueinander
Anders gesagt: Zwischen zwei hintereinander geschalteten Schmelzsicherungen sollte
mindestens eine Normgröße Abstand liegen.