Grundlagen für die Meister und Techniker Prüfung sowie den Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz
Bevor eine elektrische Anlage ans öffentliche Niederspannungsnetz angeschlossen werden darf, prüft der zuständige Netzbetreiber, ob die Anlage den technischen Anforderungen entspricht. Diese Anforderungen sind in den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des jeweiligen Netzbetreibers festgelegt und orientieren sich an der VDE-AR-N 4100.
Nur Betriebe, die im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen sind, dürfen Arbeiten am Netzanschluss ausführen. Genau diese Eintragung ist der Grund, warum das Prüfungsfach Elektro- und Sicherheitstechnik in der Meister- und Technikerprüfung besteht oder alternativ ein separater Sachkundenachweis abgelegt werden muss.
| Schritt | Inhalt |
|---|---|
| 1. Anmeldung | Der eingetragene Installateur meldet die geplante Anlage beim Netzbetreiber an |
| 2. Prüfung TAB | Netzbetreiber prüft Anschlussleistung, Absicherung und Zählerplatz gegen die Technischen Anschlussbedingungen |
| 3. Zählerplatz | Errichtung nach DIN 43870 und VDE-AR-N 4100, Zugänglichkeit für den Netzbetreiber muss gewährleistet sein |
| 4. Inbetriebnahme | Fertigmeldung durch den Installateur, danach Freigabe und Zählersetzung durch den Netzbetreiber |
Der Netzbetreiber prüft nicht die gesamte Elektroinstallation im Gebäude, sondern ausschließlich den Bereich zwischen Hausanschluss und Zählerplatz. Für alles dahinter ist die ausführende Elektrofachkraft verantwortlich.
Für die Dimensionierung des Netzanschlusses wird nicht die Summe aller theoretisch möglichen Lasten angesetzt, sondern die tatsächlich gleichzeitig auftretende Last. Dafür wird der Gleichzeitigkeitsfaktor verwendet.
Bei Erzeugungsanlagen wie Photovoltaik unterscheidet der Netzbetreiber je nach Anschlussleistung zwischen einem vereinfachten Anzeigeverfahren und einer vollständigen Anschlussanfrage mit Netzverträglichkeitsprüfung. Kleinere Anlagen werden in der Regel im vereinfachten Verfahren angemeldet, größere Anlagen benötigen eine ausführliche Prüfung durch den Netzbetreiber, bevor der Anschluss freigegeben wird.
Gegeben: Ein Mehrfamilienhaus hat theoretisch installierte Lasten von insgesamt 180 kW. Der Netzbetreiber legt für dieses Gebäude einen Gleichzeitigkeitsfaktor von 0,25 fest.
Gesucht: Die tatsächlich anzusetzende Anschlussleistung für die Dimensionierung des Netzanschlusses.