Worum geht es?
Eine Elektroanlage darf erst benutzt werden, wenn sie geprüft ist. Dabei wird kontrolliert, ob alle Schutzmaßnahmen wirklich funktionieren. Später wird sie in festen Abständen erneut geprüft.
Die wichtigsten Messungen
Bild: Megger Ltd., „MIT520“, Lizenz: CC BY 3.0, Quelle: Wikimedia Commons.
Die Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 macht der Errichter vor der Übergabe. In Betrieben schreibt die DGUV Vorschrift 3 außerdem wiederkehrende Prüfungen vor, für Anlagen und für ortsveränderliche Geräte. Wie oft, legt der Betrieb nach einer Gefährdungsbeurteilung fest.
Rechenbeispiele
Am Stromkreis mit B16 wird ZS = 1,2 Ω gemessen. Der B16 braucht für sofortiges Auslösen 80 A.
- I = 230 V1,2 Ω ≈ 192 A
- 192 A ist mehr als 80 A.
- Ergebnis: in Ordnung, der LS schaltet sofort ab
Mit 500 V gemessen zeigt das Gerät 250 MΩ. Mindestens gefordert ist 1 MΩ.
- 250 MΩ ist viel größer als 1 MΩ.
- Ergebnis: sehr gut, die Isolierung ist in Ordnung
Typische Fehler
- Isolationsmessung mit angeschlossenen Geräten: Elektronik kann durch die hohe Prüfspannung kaputtgehen, und die Messung wird falsch.
- Nur die FI-Prüftaste gedrückt: Sie zeigt, dass der FI mechanisch auslöst, aber nicht, ob er bei 30 mA rechtzeitig abschaltet. Dafür braucht es eine Messung.
- Kein Protokoll: Ohne Protokoll ist die Prüfung im Streitfall nicht nachweisbar.
Prüfen heißt: besichtigen, erproben, messen. Gemessen werden vor allem Schutzleiter, Isolationswiderstand (mindestens 1 MΩ bei 500 V), Schleifenimpedanz und FI-Auslösung. Neue Anlagen nach DIN VDE 0100-600, wiederkehrend in Betrieben nach DGUV Vorschrift 3. Alles kommt ins Prüfprotokoll.
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